Tourismusabgaben

  • Nächtigungsabgabe für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
    0,00 € pro Nacht
  • Nächtigungsabgabe für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
    2,40 € pro Nacht 
  • Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen unter 50 m²
    86,40 € Pauschale pro Jahr 
  • Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen über 50 m²
    124,80 € Pauschale pro Jahr 
  • ZUSCHLAG zur Zweitwohnsitzabgabe = Gemeindeabgabe
    Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen unter 50 m² = 150 % der Zweitwohnsitzabgabe
    Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungen über 50 m² = 200 % der Zweitwohnsitzabgabe

Preise ohne MwSt. | gültig ab 01.01.2024